AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Allgemeines
Sämtliche Vereinbarungen und Abweichungen von den Lieferbedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. die Lieferungen erfolgen auf Grund dieser Bedingungen, welche durch die Auftragserteilung als anerkannt gelten und für Lieferer und Besteller verbindlich sind.
2. Preise
Die Preise sind freibleibend und verstehen sich, falls nichts anderes angegeben, ab unseren Lieferwerken frei nach unserer Wahl Lkw-Verladen ohne Verpackung. Bei Aufträgen, bei denen Vorarbeiten erforderlich sind, kann von uns eine entsprechende Anzahlung gefordert werden. Der Preiserstellung sind die am Tag der Anbotlegung geltenden Löhne und alle sonstigen Kosten zugrunde gelegt. Im Falle einer Erhöhung dieser Faktoren steht uns das Recht zu, eine entsprechende Erhöhung des Preises vorzunehmen.
3. Ausführung
Für Maße, Bearbeitung und Bezeichnung ist die betreffende Österr. ÖNORM maßgebend. Geringe Maßdifferenzen berechtigen nicht zur Reklamation. Zusätzliche Leistungen werden zusätzlich angerechnet.
4. Termine
Die Lieferfrist beginnt erst nach endgültiger Klärung aller technischen und kaufmännischen Lieferbelange und nach Erhalt aller für die Ausführung erforderlichen Unterlagen zu laufen. Im Übrigen sind unsere Terminangaben freibleibend. Eine Überschreitung der Lieferzeit berechtigt den Käufer nicht irgendwelche Schadenersatzansprüche an uns zu stellen.
5. Lieferung
Der Versand und die Zustellung erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Empfängers, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Die Angabe von Frachten erfolgt ohne Gewähr. Bei LKW-Lieferungen wird die Zufahrtsmöglichkeit mit schwerem LKW mit Hänger vorausgesetzt, das Abladen ist im Preis nicht enthalten. Ebenso ist bei Lieferung mit der Bahn das Ausladen am Bestimmungsbahnhof nicht beinhaltet. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und kann nicht zurückgenommen werden.
6. Gewährleistung, Produkthaftung
Unsere Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf den Ersatz nachweislich schadhafter oder untauglicher Waren unter gleichzeitiger kostenloser Rückstellung der bemängelten Ware. Anstelle des Ersatzes der bemängelten Waren kann nach unserer Wahl angemessene Preisminderung treten. Alle übrigen Ansprüche auf Gewährleistung sind ausgeschlossen, insbesondere auch jeder Anspruch auf Schadenersatz für unmittelbare oder mittelbare Folgeschäden, es sei denn, dass uns zumindest grobe Fahrlässigkeit trifft. Ein Gewährleistungsanspruch besteht im Übrigen nur dann, wenn die Waren unverzüglich auf Vollständigkeit und Mangelhaftigkeit untersucht werden und uns bis längstens am 2. Tag nach der Lieferung die schriftliche Mängelrüge mit genauer Angabe der Mängel vorliegt. Reklamationen eines bereits verwendeten, verlegten oder sonst verarbeiteten Materials oder eines Gegenstandes werden auf keinen Fall anerkannt. Voraussetzung für unsere Gewährleistungsverpflichtung ist eine pünktliche Erfüllung aller vom Käufer übernommenen Verpflichtungen, insbesondere der Zahlungspflicht, wobei ein Zurückhalten von Zahlungen mit der Begründung unserer Gewährleistungspflicht als ausgeschlossen gilt. Im Falle eines Zahlungsverzuges oder bei anderen Waren als Waren 1. Klasse entfällt jeder Gewährleistungsanspruch. Unsere Produkthaftpflicht setzt voraus, dass alle von uns bekannt gegebenen Informationen über die Behandlung des Kaufgegenstandes genauestens beachtet werden und eine Verwendung des Kaufgegenstandes nur zum ausdrücklich ausbedungenen oder von uns erwarteten Zweck erfolgt. Ausgeschlossen ist unsere Haftpflicht nach Produkthaftpflichtbestimmungen für Sachschäden, soweit diese nicht ein Verbraucher erleidet, weiters jede gegen uns aus anderen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftpflicht; ausgeschlossen ist auch jeder gegen uns gerichtete Regressanspruch im Zusammenhang mit Haftpflichten unserer Abnehmer, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
7. Garantie für Fremderzeugnisse
Soweit sich aus Garantiezusagen für fremde Erzeugnisse, insbesondere ausländische Erzeugnisse über die vorgeschriebenen Gewährleistungs- oder Produkthaftpflichtansprüche hinaus weitere Ansprüche ergeben sollten, sind wir berechtigt, diese durch das Anbieten einer Abtretung unserer gegen unsere Vorlieferanten bzw. Hersteller zustehenden diesbezüglichen Ansprüche vollständig zu erfüllen. Mit der Abtretung verbundener Kosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
8. Aufrechnung
Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber mit einer ihm gegen die Auftragnehmerin zustehenden Forderung gegen eine Zahlungspflicht aus diesem Vertragsverhältnis ist unzulässig.
9. Eigentumsvorbehalt und Zahlungsverzug
Die Zahlung ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, fällig bei Erhalt der Rechnung. Bis zur vollständigen Bezahlung der gelieferten Waren behalten wir uns das Eigentumsrecht vor. Solange unser Eigentumsvorbehalt besteht, hat uns der Käufer bei allen Eingriffen von anderen Gläubigern, insbesondere Pfändungen, sofort schriftlich Mitteilung zu machen und selbst auf seine Kosten alle zur Abwehr solcher Eingriffe notwendigen Vorkehrungen zu treffen. Sind die Kosten der Abwehr solcher Gläubigereingriffe, insbesondere die Kosten von Exszindierungsprozessen bei diesen Gläubigern nicht einbringlich, so trifft den Käufer die Pflicht zur Schadloshaltung. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 14% p.a. zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und die bei der Hereinbringung unserer Forderungen anlaufenden Kosten, auch vorprozessuale Kosten, insbesondere Mahnkosten eines Anwaltsbüros, zu verlangen.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Lieferung ist der Standort des Betriebes. Verkäufer im Außendienst sind nur gegen Vorlage einer Inkassovollmacht zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt. Gerichtsstand für alle Klagen des Auftraggebers ist das Bezirksgericht Schwechat. Gerichtsstand des Auftragnehmers ist das Bezirksgericht Schwechat.
11. Vertragsrücktritt
Bei Rücktritt vom Vertrag ist eine Stornogebühr von 30% des Auftragswertes durch den Auftraggeber zu entrichten.
12. Konsumentenschutz
Für Auftraggeber für welche ein Vertragsabschluß auf Grund dieser Bedingungen nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehört oder für solche, die überhaupt keine Unternehmen betreiben, gelten die obigen Bedingungen nur nach Maßnahme der Zulässigkeit nach dem Konsumentenschutzgesetz. Insbesondere mit folgenden Ausnahmen:
a) Punkt 10 gilt nicht.
b) Preise nach Punkt 2 sind grundsätzlich Fixpreise, sie können sich jedoch im selben Prozentsatz erhöhen, um welchen sich die Löhne und die Materialkosten des Auftragnehmers oder die Preise seiner Vorlieferanten im Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Lieferung erhöht haben. Gleiches gilt analog für zwischen Vertragsabschluß und Lieferung eingetretene Wechselkurserhöhungen bei Importwaren.
c) Punkt 4. Termine gelten mit der Maßgabe, dass nur leicht fahrlässig verursachte Schadenersatzansprüche aus der Überschreitung einer Lieferzeit dem Käufer nicht zustehen.
d) Punkt 6. Gewährleistung gilt nur insoweit, als der Wandlungsanspruch oder der Preisminderungsanspruch des Auftraggebers durch die Auftragnehmerin nach ihrer Wahl durch Lieferung einer mängelfreien Sache innerhalb angemessener Frist abgewehrt werden kann.
e) Die Aufrechnung durch Konsumenten mit Gegenforderungen ist m Falle der Zahlungsunfähigkeit des Auftragnehmers zulässig; sie ist weiteres zulässig, wenn die Gegenforderung der Auftraggeberin im rechtlichen Zusammenhang mit der Forderung des Auftragnehmers steht oder die Gegenforderung gerichtlich festgestellt oder von der Auftragnehmerin anerkannt worden ist.
f) Der Besteller wird darauf aufmerksam gemacht, dass ihm bei allen Vertragsabschlüssen, welche er nicht selbst angebahnt hat, die außerhalb unserer Geschäftsräumlichkeiten oder außerhalb einer Messe getroffen werden, ein Rücktrittsrecht vom Vertrag hat; dieses Rücktrittsrecht kann binnen einer Woche nach Vertragsabschluß schriftlich erklärt werden.